Hier finden Sie Informationen rund um das Ausbildungsverhältnis sowie die Berufsfachschule:
Mai 2013: Änderung im Ausbildungsrecht
Ab dem nächsten Ausbildungsjahr wurde eine Mitteilungspflicht des Ausbildungsbetriebes vereinbart, nach der dem Auszubildenden spätestens vier Monate vor Ablauf seiner Lehrzeit mitgeteilt werden muss, ob er übernommen wird oder nicht. Unterbleibt der Hinweis, besteht eine Übernahmeverpflichtung.
Umfrage unter den Mitgliedsbetrieben zum Urlaub des BFB-Schülers:
Von den teilnehmen Betrieben gewähren fast alle ihren Auszubildenden 30 Tage Urlaub, ein Mitgliedsbetrieb gewährt 5 Wochen Urlaub.
Die Frage nach der günstigsten Lage der Betriebspraktika wurde folgendermaßen beantwortet (Mehrfachnennungen waren möglich):
Praktika vor der Einschulung begrüßten 4 Mitglieder, fast alle Mitglieder waren für eine Praktika in den Schulferien und einige Mitglieder plädierten ebenso für die Praktika-Durchführung am Ferienrand. 5 Mitglieder sprachen sich für die Blocklösung aus.