Mitgliedschaft

Die Innung vertritt als Berufsverband die Interessen der Bauwirtschaft in der Öffentlichkeit. Aber auch Sie als Inhaber eines in die Handwerksrolle eingetragenen Betriebes der das Innungs-Fachgebiet umfassenden Handwerke und handwerksähnlichen Gewerke

Maurer sowie Beton- und Stahlbetonbauer, Brunnenbauer, Eisenflechter, Bautentrockner, Asphaltierer, Fuger, Rammgewerbetreibende, Betonbohrer und Betonschneider sowie Holz- und Bautenschutz können von der Mitgliedschaft ganz konkret profitieren:

1. Bauvertragsrechtliche Beratung

Der Bauvertrag nach VOB und BGB kennt viele Fallstricke. Ständig ändert sich die Rechtslage durch die Rechtsprechung der Gerichte. Kostenlose Rechtsberatung erhalten Sie bei unserem Landesverband.

2. Tarif- und sozialrechtliche Beratung

Mit allen Fragen des Arbeits- und Tarifrechts sowie der Lehrlingsausbildung können Sie zu uns kommen. Wenn Not am Mann ist, können Sie sich in Arbeitsrechtsstreitigkeiten von den Juristen unseres Landesverbandes kostenlos vertreten lassen.

3. Mitgliedschaft bei der Innungskrankenkasse

Betriebsinhaber mit ihren Angehörigen sowie alle Arbeitnehmer können sich bei der IKK classic gesetzlich krankenversichern. Die IKK versteht sich als gesetzliche Krankenkasse des Handwerks mit den damit verbundenen Vorteilen.

4. Allgemeine Information

Unsere Mitglieder werden regelmäßig durch Rundschreiben über alle aktuellen Fragen und das Innungsleben unterrichtet. Der Bauwirtschaft Baden-Württemberg e.V. (unser Landesverband), dessen Informationen alle Mitglieder zusätzlich ohne weitere Beitragsverpflichtung erhalten, berichtet regelmäßig zu allen übergeordneten Fragen aus den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialpolitik, Baurecht, Berufs- und Weiterbildung, Steuern, Betriebswirtschaft und Technik. Alle wichtigen Tarifvertragsänderungen erhalten Sie schnell und ohne zusätzliche Kosten. Ihre Tarifsammlung ist immer auf dem neuesten Stand.

5. Seminare

Die (jährlich im Winter und im Herbst durchgeführten) Loßburger Unternehmerseminare unseres Landesverbands sind wie Vorträge und Weiterbildungsveranstaltungen auf Innungsebene nur den Mitgliedern zugänglich. Fort- und Weiterbildung ist eine zwingende Notwendigkeit in der heutigen Zeit für jeden Selbständigen. Hier liegt ein Schwerpunkt unserer Arbeit.

6. Marktbeobachtung

In unserem Auftrag wird jährlich von neutraler und unabhängiger Seite eine Marktbeobachtung über aktuelle Preisentwicklungen in unserer Region erstellt. Dies ist gerade für unsere neuen Mitglieder eine willkommene und begehrte Information; auch sie ist im Rahmen der Mitgliedschaft selbstverständlich kostenlos.

7. Bürgschaftsservice

Über unseren Landesverband sind wir einem Bürgschaftsrahmenvertrag angeschlossen, der allen Innungsmitgliedern den Zugang zu einer sehr lukrativen Kreditversicherung bietet. Sicherheitsleistung kann von allen Bauunternehmen insbesondere im Rahmen des § 17 VOB/B verlangt werden.

8. Innungsstammtisch mit Fachvorträgen

Wir bieten unseren Mitgliedern die Gelegenheit zu regelmäßigem Austausch. Es finden regelmäßige Stammtische an wechselnden Orten im Innungsgebiet statt, die gut besucht werden.

9. Internet-Auftritt

Alle Mitgliedsbetriebe sind auf unserer Homepage aufgeführt und können bei der Betriebssuche durch potentielle Auftraggeber gefunden werden. Auch die Ausbildungsbetriebe sind hier aufgeführt. Weitere Informationen – teilweise passwortgeschützt exklusiv für Mitglieder – runden den Internetauftritt ab.

Innungsbeitrag

Seit einigen Jahren werden als Beitrag das 18-fache des Bundesecklohnes (Grundbeitrag) sowie 1,25 Promille aus der Lohn- und Gehaltssumme des Vorvorjahres und 0,25 Promille aus dem Umsatz des Vorvorjahres veranlagt. Ein Schnellzahlerrabatt von 10,0% ermäßigt den Beitrag. Der Mindestbeitrag oder Gastbeitrag beträgt  z.Zt.Euro 500,00.

Die Bau-Innung kennen lernen – und das ganz kostenlos!

Seit Mitte 2009 bietet die Bau-Innung interessierten Bauunternehmerinnen und Bauunternehmern die Möglichkeit, das breite Leistungsspektrum unserer Innung als Schnuppermitglied ohne eigene Kosten zu testen. Die Schnuppermitgliedschaft ist auf drei Monate angelegt und wandelt sich nach Zeitablauf in eine ordentliche Mitgliedschaft, wenn das Schnuppermitglied vom Innungsleistungsangebot überzeugt ist und es daher nicht kündigt.

Schnuppermitglieder erhalten Zugang zu Informationen der Bau-Innung und ihres Landesverbandes Bauwirtschaft Baden-Württemberg e.V., alle Rundschreiben, Zugang zum Exklusiv-Bereich unserer Homepage sowie Einzelberatungen. Auch Beratungen im Arbeits- und Tarifrecht sind von der Schnuppermitgliedschaft umfasst. Nach einer Vereinbarung im Baden-Württembergischen Handwerkstag BWHT haben sich die Handwerkskammern zum 1. Januar 2009 aus dieser Beratung zurückgezogen.

Das Schnuppermitglied wird allerdings erst in unsere Mitgliederlisten aufgenommen, wenn eine ordentliche Mitgliedschaft besteht. Gleiches gilt für die Vertretung vor den Arbeitsgerichten, die die Juristen unseres Landesverbandes ausschließlich ordentlichen Mitgliedern gewähren.

Lernen Sie die attraktiven Leistungen der Innung kennen – senden Sie den ausgefüllten Schnuppermitgliedschafts-Antrag noch heute an uns ab – gerne per Fax; wir freuen uns auf Sie.

Antrag Schnuppermitgliedschaft

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Mitgliedschaftsantrag zum Ausdrucken

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