Bau-Innung. Stuttgart. Ludwigsburg. Rems-Murr

Die Bau-Innung Stuttgart. Ludwigsburg. Rems-Murr ist die durch Fusion zum 01.01.2018 entstandene Rechtsnachfolgerin der zuvor selbständigen Bau-Innungen Ludwigsburg- Stuttgart und Rems-Murr.

Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes gem. § 53 der Handwerksordnung und mit Genehmigung der Satzung vom 14.08.2017 durch die Handwerkskammer Region Stuttgart zum 01.01.2018 rechtsfähig geworden.
Organe der Innung sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Ausschüsse. Vorstandsvorsitzender ist der Obermeister. Sitz der Geschäftsstelle ist die Kreishandwerkerschaft Stuttgart, Heilbronner Str. 43, 70191 Stuttgart. Die Innung wird vom Obermeister vertreten.

Die Bau-Innung Stuttgart. Ludwigsburg. Rems-Murr vertritt die Interessen der Ihr angeschlossenen ca. 115 Voll- und Gastmitglieder. Wir verstehen uns als Dienstleister für unsere Mitglieder. Als Unternehmerverband vertreten wir die Interessen der Bauwirtschaft in der Öffentlichkeit.

Die Bau-Innung Ludwigsburg-Stuttgart ist die durch Fusion zum 01.01.2004 entstandene Rechtsnachfolgerin der zuvor selbständigen Bau-Innungen Ludwigsburg und Stuttgart.

Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes gem. § 53 der Handwerksordnung und mit Genehmigung der Satzung vom 22./23.10.2003 durch die Handwerkskammer Region Stuttgart zum 01.01.2004 rechtsfähig geworden.

Organe der Innung sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Ausschüsse. Vorstandsvorsitzender ist der Obermeister. In der Geschäftsstelle sind zwei Mitarbeiterinnen in Teilzeit beschäftigt. Die Innung wird vom Obermeister vertreten.

Die Bau-Innung Ludwigsburg-Stuttgart vertritt die Interessen der Ihr angeschlossenen ca. 140 Voll- und Gastmitglieder. Wir verstehen uns als Dienstleister für unsere Mitglieder. Als Unternehmerverband vertreten wir die Interessen der Bauwirtschaft in der Öffentlichkeit.

Die Bau-Innung Stuttgart ist mit Genehmigung der Satzung vom 07.05.1954 durch die Handwerkskammer Stuttgart am 10.12.1955 rechtsfähig geworden. Sie ist durch Umbenennung am 08.11.1947 entstandene Rechtsnachfolgerin der Innung des Bauhandwerks Stuttgart. Diese war Rechtsnachfolgerin der von 1933 bis 1945 aufgrund gesetzlichen Zwangs existierenden Baugewerks-Innung Stuttgart, die wiederum den Baugewerkeverein ersetzte, welcher auf freiwilliger Basis gegründet wurde und sich Anfang des 20. Jahrhunderts erstmals nachweisen lässt (Urkunden zu den Rechtsvorgängerinnen gingen im 2. Weltkrieg verloren). Zum 01.01.2004 ist die Bau-Innung Stuttgart durch Fusion in der Bau-Innung Ludwigsburg-Stuttgart aufgegangen.
Die Bau-Innung Ludwigsburg ist mit Genehmigung der Satzung vom Juli 1954 durch die Handwerkskammer Stuttgart am 10.12.1955 rechtfähig geworden. Sie hat bereits vor dem Ende des 2. Weltkrieges bestanden (Unterlagen darüber wurden – soweit bekannt – im 2. Weltkrieg zerstört). Zum 01.01.2004 ist die Bau-Innung Ludwigsburg durch Fusion in der Bau-Innung Ludwigsburg-Stuttgart aufgegangen.
Die Bau-Innung Vaihingen/Enz ist mit Genehmigung der Satzung vom 10.04.1954 durch die Handwerkskammer Stuttgart am 10.11.1955 rechtsfähig geworden. Der Innungsbezirk umfasste den damaligen Landkreis Vaihingen/Enz. Sie hat bereits vor dem Ende des 2. Weltkrieges bestanden (Unterlagen darüber wurden – soweit bekannt – im 2. Weltkrieg zerstört). Mit Ablauf des 31.12.1972 wurde der Landkreis Vaihingen/Enz im Zuge der damaligen Kreisreform aufgelöst und auf die Landkreise Ludwigsburg, Enzkreis und Karlsruhe aufgeteilt. Im Jahre 1974 verlegte die Innung ihren Sitz von Vaihingen nach Mühlacker. Mit der neuen Innungssatzung vom 15.12.1975, genehmigt von der Handwerkskammer Karlsruhe am 06.02.1976, zog sich die alte Bau-Innung Vaihingen von dem im Landkreis Ludwigsburg liegenden Gebiet zurück und änderte ihren Namen in Bau-Innung Mühlacker. Zuständig für das Gebiet Vaihingen/Enz wurde zu diesem Zeitpunkt die Bau-Innung Ludwigsburg.